Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen Dockwalking Clara Spies (im folgenden Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.
2. Vertragsabschluss
- Der Vertrag zwischen Dogwalking Clara Spies und dem Auftraggeber ist abgeschlossen, wenn der Auftraggeber das Kundenblatt ausgefüllt und unterschrieben an Clara Spies
übergibt/sendet. Er akzeptiert die AGB.
- Die Leistung wird entweder vormittags zwischen 8:30Uhr und 13:00Uhr oder nachmittags zwischen 14:00Uhr und 18:00 Uhr erbracht.
- Der Auftragnehmer garantiert in diesen Zeitfenstern 60 Minuten Auslauf für den Kundenhund, abhängig von Wochentag und Belegung können die Abhol-/Ankunftszeiten innerhalb der
genannten Zeitfenster variieren.
- Jedes Abo wird am Jahresende oder vor Beendigung des Geschäftsverhältnisses nachberechnet. Pro Jahr werden maximal 5 nicht genutzte Termine im Abo zurückerstattet.
- Läufige Hündinnen sind von der Rudelbetreuung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen. Die Tage, an denen eine läufige Hündin aus der Gruppe ausgeschlossen werden muss, werden im
Abo voll berechnet, sobald die jährlichen Ausfalltage aufgebraucht sind.
3. Haftung
Der AG bleibt Eigentümer des Hundes isd. §833 BGB und versichert:
- dass der Hund gesund ist
- dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist
- dass der Hund frei von Parasiten ist
- dass die körperliche Verfassung des Hundes, einem ausgiebigen Gassi entsprechend, vertretbar ist
- dass der Hund vollständig geimpft ist
- dass der Hund weder bissig ist, noch abgerichtet wurde
- dass eine Haftpflichtversicherung für diesen Hund abgeschlossen wurde
- dass alle besonderen Eigenschaften des Hundes die zu einem Sachschaden am Auftragnehmer
führen könnten, kommuniziert und Vorsichtsmaßnamen akzeptiert wurden
- dass der Hund im Zweifelsfall und auf Wunsch von dem Auftragnehmer auch nachträglich mit einem passenden Maulkorb ausgestattet wird.
Die Haftpflichtversicherung des Auftraggebers muss im Schadensfall für alle durch sein Tier entstandenen Schäden aufkommen. Alle dort ausgeschlossenen Schäden sind durch den Auftraggeber zu begleichen. Zivilrechtliche Schadenshaftung schließen wir vertraglich aus. Im Falle eines Angriffs, einer Beschädigung oder weiterer Verletzungen von Rechtsgütern bleibt die Haftung nach §833 BGB unberührt. Der Auftragnehmer kann für plötzliches Ableben, Schäden und Krankheiten, die der Hund während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Der Auftragnehmer bestätigt, dass eine Hundesitter - Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Haftung des Auftragnehmer ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz durch den Auftragnehmer beschränkt und deckt in diesem Falle den Schaden an Dritten und an den Betreuungshunden ab.
4. Stornierung/Kündigung
Die Beauftragung des Auftragnehmers ist verbindlich. Vereinbarte Termine müssen mindestens bis 12:00Uhr am Vortag (Mo-Sa) abgesagt werden. Stornierungen an Sonn- und Feiertagen werden mit den Fristen des Vortages gehandhabt. Nicht rechtzeitig stornierte Termine werden, in vollem Umfang berechnet. Ein Nichtantreffen des Hundes oder ein krankheitsbedingter Ausschluss vor Ort, im vereinbarten Zeitfenster, wird ebenfalls mit dem vollen Preis inkl. Fahrtkosten berechnet. Eine (schriftliche) Kündigung des Dienstleistungsverhältnisses ist mit einem Monat Vorlauf jederzeit möglich. In Rechnung gestellte Termine werden nicht zurückgezahlt, können aber
selbstverständlich im Laufe des letzten Monats „verbraucht" werden.
5. Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung für die Leistung des Auftragnehmers am Ende des Monats nach Rechnungsstellung innerhalb des Zahlungsziels auf das Konto des Auftragnehmers zu
überweisen.
6. Transport
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren und auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten. Der zu betreuende Hund wird an
dem mit dem Auftraggeber vereinbarte Ort abgeholt und auch dorthin zurückgebracht.
7. Sonstiges
Hält der Auftragnehmer eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (insbesondere lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Auftraggeber schon jetzt ein, dass der Hund in dessen Auftrag und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Hundes wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Auftraggeber gehalten. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Tierhalter. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle von unvorhergesehenen Geschehnissen umgehend den Auftraggeber zu informieren. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Hunde in den Rudelspaziergängen nach einer Eingewöhnungszeit und im Ermessen des Auftragnehmer ohne Leine laufen. Sollte ein Hund trotzdem entlaufen, verpflichtet sich der Auftragnehmer alles zu unternehmen, um den Hund wiederzufinden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für entlaufene Hunde oder für Schäden, die durch den Hund verursacht werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass ein Ortungsgerät (Tractive) sehr sinnvoll ist und der Auftragnehmer für den Tracker des Hundes freigegeben ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Hunde den Wetterbedingungen angepasst, zu betreuen. Bei extremen Witterungsbedingungen, wie z.B. anhaltender Hitze, wird dafür gesorgt, dass der Hund die Möglichkeit bekommt sich zu entleeren. Es werden kurze Runden in schattigen Gebieten, mit Zugang zu Wasser (Baden und Trinken) unternommen. Eine Preisminderung
ist in diesem Fall nicht möglich, auch wenn der Hund keine 60 Minuten bewegt wird. Die Zeiteinteilung und die Routenplanung obliegt allein dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Hund mindestens 60 Minuten zu betreuen. In der Regel verbringen die Hunde 1-3
Stunden in der Obhut des Auftragnehmers. Die Reinigung des Hundes nach dem Walk erfolgt nur, wenn in Tür Nähe ein Handtuch o.ä. bereitgelegt wird, mit dem der Hund binnen weniger Minuten sauber gemacht werden kann. Für langhaarige Hunde ist es ratsam an Regentagen ein Bademantel vor der Abholung bereit zu legen.